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Versichertenkarte
Bitte bringen Sie zu Beginn Ihrer
Behandlung und zu Anfang jeden neuen Quartals jeweils die
Versichertenkarte (Chipkarte) mit. Nur so können wir Ihre
Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse geltend machen.
Private Abrechnungen erfolgen zum Behandlungsabschluß
bzw. Quartalsende, ggf. nach vorheriger Kostenaufstellung.
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